AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der STAP GmbH - Sicherheitstechnik und Automatisierung (im Folgenden „STAP“ genannt)

  • 1. Allgemeines

    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Material sowie die Erbringung von Service- und Dienstleistungen zwischen der STAP GmbH und dem Kunden – unter Ausschluss abweichender Bedingungen, es sei denn, das Unternehmen hat diese schriftlich und unterzeichnet bestätigt. Die Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen und von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung.
    1.2. Soweit nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Service- und Dienstleistungen, der Verkauf von Materialien sowie alle damit verbundenen Rechtsbeziehungen den vorliegenden AGB.
    1.3. Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten sämtliche erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen darf davon ausgehen, dass diese Genehmigungen zum Arbeitsbeginn vorliegen. Zudem stellt der Kunde Stromanschlüsse und Beleuchtung auf der Baustelle sicher. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist das Unternehmen berechtigt, den Arbeitsbeginn zu verweigern; hierdurch kann sich die Fertigstellung verzögern.

  • 2. Vertragsschluss

    2.1. Von STAP ausgestellte Angebote sind 30 Tagen gültig. Die Erstellung des (ersten) Kostenvoranschlags ist, sofern nicht anders angegeben, kostenfrei.
    2.2. Angebote werden für STAP erst verbindlich, wenn der Kunde sie durch Unterzeichnung eines Bestellscheins annimmt oder Schriftlich per E-Mail erteilt. Mit Annahme des Angebots bzw. Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt der Kunde einen endgültigen und unwiderruflichen Auftrag. Eine Annahme kann auch aus dem Beginn der Ausführung folgen, sofern der Kunde hiervon Kenntnis hatte und nicht widersprochen hat.
    2.3. Preisangebote sind grundsätzlich Kostenvoranschläge und stellen Schätzpreise dar. Der endgültige Preis wird nach Abschluss der Arbeiten anhand eines genauen Aufmaßes und der tatsächlich verwendeten Mengen und Materialien ermittelt. Bei Pauschaldienstleistungen gilt das Angebot als endgültiger Preis. Preise werden in Euro netto angegeben und können an den jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Steigt der Index zwischen Bestellung und Zahlung, können die Preise entsprechend angepasst werden. Bei erheblichen Marktpreisänderungen (über 5 %) wird der Angebotspreis automatisch angepasst. Im Angebot enthalten ist die Erstellung der vereinbarten Ausführungspläne; Änderungen daran werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise als Nettopreise, Lieferung frei Baustelle, einschließlich Abladen und Montage.
    2.4. Den Preisangeboten liegen u. a. folgende Annahmen zugrunde: • Die Arbeiten können ohne Unterbrechung ausgeführt werden; für nicht von STAP zu vertretenden Unterbrechungen haftet das Unternehmen nicht.
    • Der Kunde gewährleistet die Einhaltung aller Sicherheits- , Gesundheits- und Hygienevorschriften.
    • Rohbau-, Lüftungs-/Abluft-, Maler-, Fliesen- und Bauingenieurarbeiten sowie das Verlegen von Telefon- und Elektroleitungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    2.5. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle von STAP erstellten Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen Eigentum des Unternehmens und urheberrechtlich geschützt – auch wenn sie dem Kunden überlassen werden. Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen sie weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

  • 3. Zahlung

    3.1. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu begleichen.
    3.2. Wird abweichend von
    3.1 Ratenzahlung ausdrücklich eingeräumt, führt bereits teilweiser Verzug bei einer Rate von Rechts wegen und ohne weitere Mahnung zur sofortigen Fälligkeit des Restbetrags.
    3.3. Gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur bei vollständiger Zahlung innerhalb der vorgesehenen Frist; andernfalls ist der volle Rechnungsbetrag fällig.
    3.4. Nicht fristgerecht beglichene Rechnungen werden ab Fälligkeit von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung mit dem in Art. 3 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz zuzüglich 7,5 % verzinst; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
    3.5. Ist der Kunde kein Kaufmann, fallen gemäß Art. 12 und 14 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes auf offene Beträge an.
    3.6. Für jede Mahnung/Inverzugsetzung wird gemäß Abschnitt 5 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 eine Pauschale von 45 € berechnet. Bei gerichtlicher Beitreibung fallen mindestens 850 € Anwaltskosten zu Lasten des Kunden an.
    3.7. STAP kann jederzeit angemessene Sicherheiten (z. B. Bürgschaft eines Dritten, Bankgarantie) verlangen. Werden geforderte Sicherheiten nicht fristgerecht gestellt oder verweigert, ist STAP berechtigt, Fristen zu widerrufen und den Vertrag zulasten des Kunden zu kündigen (siehe auch Ziffer 12).
    3.8. Die Vergütung und der Leistungsumfang sind im jeweiligen Servicevertrag bzw. im Angebot und in der Auftragsbestätigung geregelt. Wird die Vergütung nicht ausdrücklich pauschal vereinbart, so werden Serviceleistungen nach Arbeits- und Reisezeit sowie ggfs. Wartezeiten zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Verrechnungssätzen von STAP zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer abgerechnet.

  • 4. Anzahlungen

    4.1. Vor Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags des Angebots (oder gemäß abweichender Vereinbarung) an STAP zu leisten. Weitere Abschlagsrechnungen erfolgen gemäß den im Angebot genannten Fälligkeiten nach Baufortschritt. Eine Fertigung erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Abschlagsrechnungen sind binnen 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar; Ziffer 3 gilt entsprechend.
    4.2. Anzahlungen stellen kein Rücktrittsrecht dar.
    4.3. Bei vom Kunden zu vertretender Störung der Vertragserfüllung oder bei Kündigung durch den Kunden verbleibt die Anzahlung bei STAP.
    4.4. Bei nicht fristgerechter Zahlung fälliger Anzahlungen ist STAP berechtigt, Leistungen ohne weitere Inverzugsetzung auszusetzen.

  • 5. Reklamationen

    Reklamationen zu Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einzureichen. Nach Fristablauf gelten die Rechnungen als ordnungsgemäß angenommen.

  • 6. Lieferung

    6.1. In Angeboten oder Auftragsbestätigungen genannte Liefer- bzw. Ausführungstermine sind Richtwerte. Sie begründen keine feste Lieferverpflichtung, rechtfertigen keine Stornierung durch den Käufer und begründen weder Schadensersatz- noch Verzugsansprüche.
    6.2. Erfüllt der Kunde eigene Pflichten nicht, verlängern sich Fristen automatisch. Bei reiner Bereitstellung und Abholung im Lager von STAP erfolgt der Transport auf Risiko des Empfängers; für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des Transports haftet STAP nicht.

  • 7. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge

    Zusatzleistungen (z. B. nicht ursprünglich vorgesehene, nicht vereinbarte oder nicht sichtbare Arbeiten, Einsatz abweichender Materialien, Erstellung/Änderung von Plänen/Zeichnungen, Übergabe technischer Dokumente oder Messberichte) sind vom Kunden ausdrücklich schriftlich (Bestellschein, Schreiben, E-Mail) anzufordern und von STAP zu bestätigen. Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand; benötigte Materialien werden zusätzlich berechnet.

  • 8. Eigentumsvorbehalt

    Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.

  • 9. Konformität und Gewährleistung

    9.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt STAP keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.
    9.2. Ist die vertraglich vorgesehene Ware nicht verfügbar, darf STAP eine gleichwertige Ware liefern.
    9.3. Der Kunde hat die Ware bei Lieferung zu prüfen und offensichtliche bzw. leicht erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen. Die Anzeige hat innerhalb der in Ziffer 5 genannten Frist (15 Tage) zu erfolgen; danach gilt die Ware als mangelfrei angenommen.
    9.4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer eigenmächtig Reparaturen/Veränderungen vornimmt oder durch nicht von STAP autorisierte Dritte vornehmen lässt.
    9.5. Bei Dienstleistungen besteht keine Gewährleistung insbesondere:
    • bei unterlassener Instandhaltung/Wartung/Sachkundeprüfung,
    • bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen,
    • bei Funktionsausfall infolge Eingriffs Dritter,
    • bei Frost-/Brand-/Wasserschäden oder sonstiger höherer Gewalt.

  • 10. Subunternehmer

    STAP ist berechtigt, für die Ausführung geschulte und qualifizierte Subunternehmer nach eigener Wahl einzusetzen, der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

  • 11. Haftung

    11.1. Eine Haftung für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Ertragseinbußen) ist ausgeschlossen.
    11.2. STAP haftet nicht bei höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (z. B. Ausfall von Subunternehmern/Lieferanten, Vertragsänderungen, Naturereignisse, Überschwemmungen, Pandemien).
    11.3. Für Fehler infolge ungenauer, unvollständiger oder nicht konformer Angaben des Kunden oder seiner Vertreter haftet STAP nicht. Unbeschadet Ziffer 8 verpflichtet sich der Kunde, STAP von Schäden durch Dritte auf der Baustelle freizustellen; erforderlichenfalls tritt STAP in die Rechte des Kunden gegen den Schädiger ein.
    11.4. Das Berühren, Benutzen oder Besteigen von auf der Baustelle deponiertem bzw. montiertem Material oder Einrichtungen von STAP ist untersagt. Für daraus resultierende Schäden oder Unfälle haftet ausschließlich der Kunde.
    11.5. Bei Leistungen, die sich auf Vermietung bzw. Auf- und Abbau beschränken, ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Montage/Demontage nach technischen Normen begrenzt; eine Haftung für spätere Veränderungen oder unsachgemäße Nutzung durch Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen.

  • 12. Auflösende Klauseln

    12.1. STAP kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde Pflichten verletzt. Die Auflösung erfolgt von Rechts wegen 15 (fünfzehn) Tage nach Versand einer vorherigen Inverzugsetzung durch STAP.
    12.2. Darüber hinaus ist STAP berechtigt, bei nicht geleisteten fälligen Zahlungen ohne weitere Inverzugsetzung zu kündigen.
    12.3. Bei Kündigung aus den in
    12.1 oder
    12.2 genannten Gründen kann STAP eine Entschädigung in Höhe von 30 % der Auftragssumme verlangen.
    12.4. Bei Stornierung oder Kündigung durch den Kunden kann STAP die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie zusätzlich 30 % der Auftragssumme als Entschädigung verlangen. STAP kann zwischen Entschädigung ohne Lieferung oder vollständiger Rechnungsstellung mit verpflichtender Abnahme wählen.

  • 13. Schutz personenbezogener Daten

    Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) verarbeitet STAP personenbezogene Daten zum Zweck des Verkaufs und der Lieferung der in diesen AGB beschriebenen Produkte und Dienstleistungen. Der Kunde wird insbesondere darüber informiert:
    • Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Vertragserfüllung sowie zur Kundenbetreuung und -information verwendet.
    • Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Liefer- /Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Subunternehmer).
    • Die Speicherung erfolgt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; anschließend werden die Daten gelöscht.
    • Der Kunde hat jederzeit Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.
    • Der Kunde kann sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn er eine rechtswidrige Verarbeitung annimmt.

  • 14. Schlussbestimmungen

    14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland und erfolgt die Lieferung ins Ausland, findet vorrangig das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 Anwendung; ergänzend gilt deutsches Recht, soweit das CISG keine Regelung enthält.
    14.2. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Bad Kreuznach zuständig. Registernummer: HRB 3325.
    14.3. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von sämtlichen Verfahrens- und Anwaltskosten freizustellen.
    14.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
    14.5. Der Kunde bestätigt durch schriftliche Beauftragung per E-Mail oder Postweg oder durch Unterschrift, dass er diese AGB gelesen hat und ihnen zustimmt.
    14.6. STAP kann diese AGB jederzeit einseitig ändern. Der Vertragspartner wird hierüber schriftlich oder elektronisch informiert. Widerspricht er nicht binnen 30 Kalendertagen nach Zugang, gilt dies als Zustimmung, sodass die Änderungen wirksam werden.
    14.7. Verwendung von Bild- und Videomaterial Zur Präsentation unserer Produkte und Dienstleistungen nutzen wir verschiedene Online- und Social-Media-Plattformen sowie Printmedien (u. a. TikTok, Instagram, LinkedIn, Google, Facebook, Flyer, Broschüren) und unsere Website www.stap-automatik.de. Dabei kann es vorkommen, dass im Rahmen von Foto- und Videoaufnahmen auch technische Anlagen, Gebäude oder deren Inhalte abgebildet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu Werbe- und Informationszwecken unseres Unternehmens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) und stets in angemessenem, positivem Kontext. Sollten Sie der Verwendung bestimmter Aufnahmen, auf denen Ihr Gebäude oder Ihre Anlage erkennbar ist, nicht zustimmen, können Sie uns jederzeit schriftlich widersprechen. Wir prüfen die betroffenen Inhalte unverzüglich und entfernen diese erforderlichenfalls oder finden eine einvernehmliche Lösung.
    14.8. Ist für die Leistungserbringung der Aufbau eines Gerüstes oder eine Steighilfe erforderlich, so sind ab einer Arbeitshöhe von über 3,5m zugelassene und geprüfte Gerüste und Steighilfen bauseits vom Vertragspartner zu stellen. Der Vertragspartner hat für einen unfallsicheren und leichten Zugang zur Anlage Sorge zu tragen und sicherzustellen, dass sich spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten, ein vertretungsberechtigter Ansprechpartner vor Ort befindet, welcher berechtigt ist, die von STAP vorgelegten Leistungsnachweise zu unterzeichnen.
    14.9. Alle Arbeiten werden während der regulären Arbeitszeiten (Mo-Fr, zwischen 08:00 und 17:00 Uhr, außer an Feiertagen am Ort der Leistungserbringung) von STAP ausgeführt. Arbeiten die auf Wunsch des Vertragspartners außerhalb der regulären Arbeitszeiten ausgeführt werden sollen, müssen - ausgenommen von Notdienstfällen - mindestens 3 Wochen zuvor angefragt werden. Diese Arbeitszeiten und Notdienstfälle berechtigen STAP, erweiterte Zuschläge wie Nacht- , Notdienst-, Feiertags- , Samstags- und Sonntagszuschläge zu den erhöhten Verrechnungssätzen von STAP in Rechnung zu stellen.


Stand: April 2025

Adnan Cizmic, Geschäftsführer der STAP Automatik GmbH / CEO

Adnan Cizmic
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Alma Cizmic, Vertriebsinnendienst / Backoffice

Alma Cizmic
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